VELTKAMP IN INTERNATIONALEN
UND SOZIALE PERSPEKTIVE
Blickfeld
Veltkamp entwickelt, produziert, verhandelt, prüft und genehmigt Produkten für Ladungssicherung und Hebevorrichtungen unter dem Haken. Kunden reichen von Vertriebshändler bis zu high-End professionellen Endbenutzern im Bereich Straße, Schiene, Meer und Luftverkehr, Unterstützung und Container verladen.
Qualität
Weil es meistens um Sicherheitsprodukte geht ist die Qualität ein wichtiges Thema für Veltkamp.
Um die Qualität der Produkte, Management und Risiko kontrolle zu gewährleisten ist Veltkamp zertifiziert nach ISO 9001.
Zusätzlich verfügt Veltkamp uber ihre eigene Testanlage, um Produkte unter der Schirmherrschaft der DNV-GL zu zertifizieren.
Umwelt
Nicht nur aus sozialer Verantwortung, sondern auch für das Arbeitsumfeld unserer Mitarbeiter legen wir großen Wert auf die Steuerung der Umweltbelastung.
Zu diesem Zweck ist Veltkamp für ISO 14001 zertifiziert.
Wohlbefinden, Sicherheit, Diskriminierung und Kinderarbeit
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist von größe Bedeutung. Darüber hinaus wird große Wert auf gegenseitigen Respekt, eine gesunde Arbeitsumgebung und zufrieden funktionieren gelegt. Dies gilt nicht nur für unsere eigenen Mitarbeiter, sondern auch wo möglich für unsere Lieferanten. Zu diesem Zweck ist Veltkamp für OHSAS 18001/BS zertifiziert.
Zollbestimmungen, internationale Logistik und Sicherheitsbedingungen
Produkte werden weltweit verkauft und transportiert. Veltkamp legt großen Wert auf den Transport um schnell und pünktlich zu liefern um Schmuggel, Geldwäsche etc. zu vermeiden. Hierzu ist es wichtig, die aktuellen weltweiten Zollvorschriften und Bedingungen zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang wurde vom Zollamt an Veltkamp-HQ eine AEO-S-Genehmigung (Authorised Economic Operator) erteilt
Unser Verhaltenskodex für Lieferanten
Einführung
Dieser Suppliers Code of Conduct (CoC) enthält die Mindeststandards, deren Einhaltung Veltkamp von seinen Lieferanten (gemäß nachfolgender Definition) beim geschäftlichen Umgang mit Veltkamp zusätzlich zu allen Gesetzen und Vorschriften zur Regelung ihrer Geschäftstätigkeit verlangt. Weitere Informationen zur Auslegung und Umsetzung dieses CoC sind im Practical Guide von Veltkamp für Lieferanten enthalten.
Dieser CoC ist wesentlicher Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen dem Lieferanten und Veltkamp.
1. Definitionen
Ein „Lieferant“ ist jede Person oder jedes Unternehmen, welche Produkte oder Leistungen für Veltkamp erbringen. Zusätzlich zu Lieferanten mit einer direkten Vertragsbeziehung mit Veltkamp schließt diese Definition auch die Nachauftragnehmer der Lieferanten ein.
Zu den „Vertretern von Veltkamp“ gehören die Mitarbeiter und Rechtsvertreter des Unternehmens.
2. Managementsysteme
Beim Lieferanten müssen angemessene Managementsysteme vorhanden sein, um die Einhaltung dieses CoC oder seines eigenen gleichwertigen Verhaltenskodex – hierbei gilt die strengere Fassung – sowie aller sonstigen relevanten und anwendbaren Gesetze und Verordnungen zu ermöglichen. Die Arbeitsweise und Qualität des Managementsystems müssen der Größe, der Komplexität und dem Risikoumfeld des Geschäfts des Lieferanten entsprechen. Es muss/müssen daher (vom Lieferanten) mindestens:
2.1 ein systematischer Ansatz zur Bewertung, zur Abmilderung und zum Management von Risiken im Hinblick auf Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitsschutz, Unternehmensverantwortung und Umweltfolgen (hierin nachfolgend: „Verhaltenskodexthemen“) verfolgt werden,
2.2 messbare Ergebnisvorgaben im Hinblick auf die Verhaltenskodexthemen und zugehörige Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung einer kontinuierlichen Verbesserung der Ergebnisse eingeführt werden,
2.3 alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Vertragsbestimmungen zur Regelung der Aufträge des Lieferanten ordnungsgemäß angewendet und mitgeteilt werden, wobei die betreffenden Mitarbeiter und Geschäftspartner ausreichend geschult werden,
2.4 Systeme beim Lieferanten vorhanden sein, mit denen Beschwerden im Zusammenhang mit Verhaltenskodexthemen gemeldet werden können (z. B. ein Hinweisgebersystem),
2.5 die Einhaltung dieses CoC oder seines eigenen gleichwertigen Verhaltenskodex durch seine eigenen Lieferanten und Nachauftragnehmer sichergestellt werden. Der Lieferant haftet für die Erfüllung durch seine Nachauftragnehmer wie für seine eigene Leistung.
3. Menschen- und Arbeitsrechte
3.1 Menschenrechte
Der Lieferant ist verpflichtet:
3.1.1 die Menschenrechte zu achten und keine Menschenrechtsverletzungen innerhalb seines Einflussbereiches zuzulassen,
3.1.2 jedes Mal seine Auswirkungen auf die Menschenrechte ordnungsgemäß zu erfassen, wenn die Notwendigkeit für eine derartige Maßnahme vereinbart wird,
3.1.3 über angemessene Abhilfemechanismen für den Fall von Menschenrechtsverletzungen zu verfügen.
3.1 Grundlegende Arbeitnehmerrechte
Der Lieferant ist verpflichtet:
3.2.1 keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren (14 Jahren in bestimmten Entwicklungsländern) oder dem Mindestalter gemäß nationaler Gesetzgebung – es gilt das höhere Mindestalter (gemäß ILO-Konvention 138 zur Kinderarbeit) – zu beschäftigen,
3.2.2 sicherzustellen, dass die Beschäftigung junger Menschen über dem Mindestalter, jedoch unter 18 Jahren deren Bildung, Gesundheit, Sicherheit oder sittliche Entwicklung nicht gefährdet,
3.2.3 die Rechte der Mitarbeiter zur Organisation, zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und auf Tarifverhandlungen vollumfänglich anzuerkennen,
3.2.4 keine Formen der unfreiwilligen Arbeit in Anspruch zu nehmen,
3.2.5 Mitarbeiter nicht zu diskriminieren,
3.2.6 alle Mitarbeiter fair und respektvoll zu behandeln.
3.3 Löhne und Arbeitszeiten
Der Lieferant ist verpflichtet:
3.3.1 Mitarbeitern mindestens den Mindestlohn und die geltenden Überstundensätze gemäß den Festlegungen in nationalen Gesetzen oder den anwendbaren Tarifverträgen zu bezahlen,
3.3.2 normale Arbeitszeiten gemäß geltendem Recht und Tarifverträgen einzuhalten und, falls keine derartigen Gesetze oder Tarifverträge vorhanden sind, regelmäßig eine Arbeitszeit von höchstens 48 Std./Woche einzuhalten,
3.3.3 allen Mitarbeitern in sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen freien Tag zu gewähren, sofern hierfür in geltenden Gesetzen keine sonstigen Regelungen vorgesehen sind.
4. Occupational Health and Safety (OHS)
Der Lieferant ist verpflichtet:
4.1 alle anwendbaren rechtlichen OHS-Anforderungen zu erfüllen,
4.2 über eine eigene schriftliche OHS-Richtlinie zu verfügen, den Einsatz der Geschäftsführung für die OHS nachzuweisen und unternehmensintern OHS-Beauftragte zu ernennen,
4.3 sicherzustellen, dass betriebliche Kontrollen wie Vorschriften und Verfahren vorhanden sind und allen Mitarbeitern mitgeteilt werden,
4.4 sicherzustellen, dass Notfallvorbereitungs- und -einsatzverfahren vorhanden sind,
4.5 seine Mitarbeiter stärker für OHS-Themen zu sensibilisieren, die Sicherheitskultur durch offene
Kommunikation zu verbessern, und eine angemessene OHS-Ausbildung seiner Mitarbeiter sicherzustellen,
4.6 die OHS-Ergebnisse und OHS-Gefahren mithilfe ordnungsgemäß durchgeführter Arbeitsplatzinspektionen und Überprüfungen zu messen und zu überwachen,
4.7 alle OHS-Vorkommnisse zu melden und zu untersuchen.
5. Umweltfolgen
Der Lieferant ist verpflichtet:
5.1 alle in relevanten Gesetzen, Vorschriften und Umweltgenehmigungen vorgesehenen Umweltauflagen zu erfüllen,
5.2 unternehmensintern Beauftragte für Umweltfragen zu ernennen,
5.3 sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter in angemessenem Umfang über Know-how und Erfahrung im Hinblick auf Umweltfragen sowie über die Mittel zur effektiven Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten verfügen,
5.4 sicherzustellen, dass schriftliche Anweisungen zu sämtlichen Prozessen mit möglichen Umweltfolgen, wie die Lagerung von und der Umgang mit Gefahrengut, vorhanden sind und die relevanten Informationen allen beteiligten Mitarbeitern mitgeteilt werden,
5.5 proaktiv zu arbeiten, um Notfälle zu verhindern, und die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf derartige Ereignisse durch Analysen, die Ermittlung und Einführung geeigneter Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen sicherzustellen,
5.6 Umweltverstöße und -beschwerden systematisch aufzuarbeiten und die Mitarbeiter und externe Interessengruppen, einschl. Veltkamp, sofern betroffen, darüber zu informieren,
5.7 Veltkamp aktuelle Sicherheitsdatenblätter (MSDS oder SDS), soweit zutreffend, und alle sonstigen relevanten Dokumente und von Veltkamp angeforderte Informationen bereitzustellen.
6. Unternehmensverantwortung
Der Lieferant ist verpflichtet, seiner Geschäftstätigkeit unter voller Einhaltung der Business Practice Policy von Veltkamp oder der eigenen gleichwertigen Ethikvorgaben des Lieferanten – es gilt das strengere Regelwerk – nachzugehen. Der Lieferant ist daher u. a. verpflichtet:
6.1 seiner Geschäftstätigkeit unter voller Einhaltung aller geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze nachzugehen,
6.2 Situationen zu verhindern, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem Lieferanten und Veltkamp entsteht,
6.3 sämtliche Korruptionsbekämpfungsgesetze einzuhalten, u. a. durch die Verweigerung der Annahme oder Gewährung von Bestechungs-, Schmiergeldern oder sonstigen werthaltigen Dingen zum Zwecke der Erlangung oder Fortführung von Geschäften oder jeglichen unlauteren Gegenleistungen oder Vorteilen,
6.4 sämtliche Vorschriften und Bestimmungen im Hinblick auf die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für die Produkte und Leistungen, einschließlich der vorgegebenen Vorschriften von Veltkamp, einzuhalten,
6.5 die Einzelheiten zu seiner Geschäftstätigkeit, Konzernstruktur, Finanzlage und seinen Ergebnissen
gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften transparent und genau aufzuzeichnen und offenzulegen.
Beim geschäftlichen Umgang mit Veltkamp bedeutet dies u. a., dass:
6.6 Vertreter von Veltkamp ihre Reise- und Unterbringungskosten beim Besuch des Lieferanten, von Konferenzen, Referenzwerken etc. stets selbst bezahlen,
6.7 Vertretern von Veltkamp keine Geschenke, Bewirtungsleistungen oder Spesen angeboten werden, die im Hinblick auf mögliche geschäftliche Transaktionen als unangemessen oder unpassend betrachtet werden könnten.
7. Allgemeine Anforderungen.
Der Lieferant ist verpflichtet:
7.1 Veltkamp jeglichen Verstoß gegen diesen CoC sofort zu melden. Der Lieferant und jeder seiner Mitarbeiter können ihre Bedenken vertraulich melden bei:
Head of QHSE and Internal Audit.
7.2 Informationen und Daten zu Themen in diesem CoC auf Anfrage von Veltkamp offenzulegen, sofern dies seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Offenlegung von Informationen nicht zuwiderläuft.
7.3 Veltkamp oder jeder von Veltkamp beauftragten und dem Lieferanten zumutbaren dritten Partei in Anwesenheit des Lieferanten die Durchführung einer Prüfung der Betriebstätigkeit des Lieferanten mit Relevanz für diesen CoC, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich der Einrichtungen und relevanten Auszüge aus Büchern und Unterlagen des Lieferanten, zu gestatten. Auf Verlangen des Lieferanten schließen die an einer derartigen Prüfung beteiligten Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung im Hinblick auf die bei der Prüfung offengelegten Sachverhalte.
8. Durchsetzung
8.1 Falls Veltkamp feststellt, dass der Lieferant die in diesem CoC aufgeführten Anforderungen und Erwartungen nicht erfüllt, wird Veltkamp die Bereiche aufzeigen, in denen Korrekturen und Verbesserungen notwendig sind. Der Lieferant muss dann gemäß den Empfehlungen von Veltkamp unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen. Veltkamp behält sich jedoch das Recht zur Stornierung offener Aufträge, zur Aufhebung zukünftiger Aufträge und zur Kündigung des Vertrags mit dem Lieferanten im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diesen CoC vor.
8.2 Falls der Hauptvertrag zwischen Veltkamp und dem Lieferanten, zu dem dieser CoC einen Anhang bildet, separate Kündigungsbestimmungen enthält, besteht dennoch zwischen beiden Parteien Einvernehmen darüber, dass ein Verstoß gegen diesen CoC als wesentliche Verletzung des Vertrags betrachtet werden kann, aufgrund welcher Veltkamp in der Folge zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist.